Das Wichtigste in 30 Sekunden
Die Kosten der Gartenpflege sind eine eigene Betriebskostenart (§ 2 Nr. 10 BetrKV): Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, Pflege von Spielplätzen samt neuem Sand sowie von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die nicht dem öffentlichen Verkehr dienen. Der Mieter trägt Betriebskosten nur, wenn das im Mietvertrag vereinbart ist (§ 556 BGB). Für gemeinschaftliche Gartenflächen zahlen Mieter laut BGH auch dann, wenn sie den Garten nicht selbst nutzen, und die Fällung eines morschen, nicht mehr standsicheren Baums gehört zur Gartenpflege. Steuerlich ist Gartenpflege eine haushaltsnahe Dienstleistung: 20 % der Arbeitskosten, höchstens 4.000 € im Jahr, nur mit Rechnung und Zahlung aufs Konto.
- Über Vorauszahlungen wird jährlich abgerechnet, mit dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit.
- Mieter dürfen die Belege einsehen; Einwendungen binnen zwölf Monaten nach Zugang der Abrechnung.
- Auch Mieter können ihren Anteil aus der Nebenkostenabrechnung steuerlich geltend machen.
Was zur Gartenpflege in den Nebenkosten gehört
Die Betriebskostenverordnung zählt die umlagefähigen Kostenarten auf. Unter Nr. 10 stehen die „Kosten der Gartenpflege“. Dazu gehören laut Verordnung:
- Gärtnerisch angelegte Flächen: ihre Pflege, einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen.
- Spielplätze: ihre Pflege, einschließlich der Erneuerung von Sand.
- Plätze, Zugänge und Zufahrten: ihre Pflege, sofern sie nicht dem öffentlichen Verkehr dienen.
Betriebskosten sind nach § 556 BGB Kosten, die dem Eigentümer laufend entstehen. Davon trennt der BGH die Instandhaltung und Instandsetzung, also Reparaturen an der Substanz der Immobilie. Diese Kosten trägt der Vermieter selbst.
Wann Mieter die Gartenpflege zahlen
-
01
Vereinbarung im Mietvertrag
Nach § 556 Abs. 1 BGB können die Vertragsparteien vereinbaren, dass der Mieter Betriebskosten trägt. Ohne diese Vereinbarung gibt es keine Umlage.
-
02
Pauschale oder Vorauszahlung
Vereinbart werden kann eine Pauschale oder eine Vorauszahlung. Vorauszahlungen dürfen nur in angemessener Höhe vereinbart werden.
-
03
Jährliche Abrechnung
Über Vorauszahlungen rechnet der Vermieter jährlich ab und muss den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit beachten.
-
04
Frist für den Vermieter
Die Abrechnung muss spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums beim Mieter sein. Danach ist eine Nachforderung ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die Verspätung nicht zu vertreten.
-
05
Frist für den Mieter
Einwendungen müssen Sie spätestens zwölf Monate nach Zugang der Abrechnung mitteilen. Danach sind sie ausgeschlossen, es sei denn, Sie haben die Verspätung nicht zu vertreten.
Vereinbarungen, die von diesen Regeln zum Nachteil des Mieters abweichen, sind laut § 556 Abs. 5 BGB unwirksam.
Was der Bundesgerichtshof entschieden hat
Im Urteil vom 10. November 2021 (VIII ZR 107/20) ging es um eine Birke, die über 40 Jahre auf dem Grundstück stand und gefällt wurde, weil sie morsch und nicht mehr standfest war. Die Wohnungsgenossenschaft legte die Kosten von 2.494,24 € über die Betriebskostenabrechnung um; die Mieterin klagte und verlor.
- Baumfällung ist Gartenpflege: Die Kosten der Fällung eines morschen, nicht mehr standsicheren Baums sind grundsätzlich umlagefähige Kosten der Gartenpflege nach § 2 Nr. 10 BetrKV.
- Laufende Kosten trotz großer Abstände: Dass solche Kosten nicht jedes Jahr anfallen, macht sie nicht zu einmaligen Kosten. Die Verordnung nennt ausdrücklich die Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen.
- Gemeinschaftsgarten auch ohne eigene Nutzung: Umlagefähig ist die Pflege gemeinschaftlicher Gartenflächen, die nicht dem Vermieter oder anderen Mietern allein oder der Öffentlichkeit zur allgemeinen Nutzung überlassen sind, unabhängig davon, ob der Mieter den Garten tatsächlich nutzt.
- Hohe Kosten allein sind kein Ausschluss: Das Betriebskostenrecht schützt Mieter laut BGH nicht pauschal vor hohen Kosten im Einzelfall. Eine Abwägung findet über den Wirtschaftlichkeitsgrundsatz hinaus nicht statt.
| Frage | Was gilt | Grundlage |
|---|---|---|
| Was gehört dazu? | Pflege gärtnerisch angelegter Flächen, Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, Spielplätze, nicht öffentliche Plätze, Zugänge und Zufahrten | § 2 Nr. 10 BetrKV |
| Muss ich zahlen? | Nur wenn der Mietvertrag es vorsieht | § 556 Abs. 1 BGB |
| Ich nutze den Garten nicht | Gemeinschaftliche Gartenflächen sind trotzdem umlagefähig | BGH VIII ZR 107/20 |
| Baum gefällt | Fällung eines morschen, nicht standsicheren Baums ist Gartenpflege | BGH VIII ZR 107/20 |
| Reparaturen | Instandhaltung und Instandsetzung trägt der Vermieter | BGH VIII ZR 107/20 |
| Abrechnung zu hoch? | Belege einsehen, Einwendungen binnen zwölf Monaten | § 556 Abs. 3 und 4 BGB |
Überhöhte Nebenkosten für Gartenpflege prüfen
-
01
Mietvertrag lesen
Ist Gartenpflege als Betriebskostenart vereinbart?
-
02
Position prüfen
Passt die abgerechnete Leistung zu § 2 Nr. 10 BetrKV, oder steckt eine Reparatur darin?
-
03
Belege einsehen
Der Vermieter muss Ihnen auf Verlangen Einsicht in die Belege gewähren; er darf sie auch elektronisch bereitstellen.
-
04
Wirtschaftlichkeit
Der Vermieter muss bei der Abrechnung den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit beachten.
-
05
Frist einhalten
Einwendungen spätestens zwölf Monate nach Zugang der Abrechnung mitteilen.
Gartenpflege steuerlich absetzen
Gartenpflegearbeiten wie Rasen mähen und Hecken schneiden führt das Bundesfinanzministerium in seinem Anwendungsschreiben zu § 35a EStG als haushaltsnahe Dienstleistung.
- Höhe: Die Einkommensteuer ermäßigt sich auf Antrag um 20 % der Aufwendungen, höchstens 4.000 € (§ 35a Abs. 2 EStG). Für Handwerkerleistungen gilt eine eigene Grenze von höchstens 1.200 € (§ 35a Abs. 3 EStG).
- Nur Arbeitskosten: Begünstigt sind die Arbeitskosten einschließlich in Rechnung gestellter Maschinen- und Fahrtkosten. Materialkosten zählen nicht, mit Ausnahme von Verbrauchsmitteln. Die Arbeitskosten müssen aus der Rechnung hervorgehen; selbst schätzen dürfen Sie sie nicht.
- Rechnung und Überweisung: Sie brauchen eine Rechnung, und die Zahlung muss auf das Konto des Dienstleisters gehen. Barzahlungen erkennt das Finanzamt laut BMF nicht an.
- Im Haushalt: Begünstigt sind Maßnahmen innerhalb des Haushalts, einschließlich der Grünschnittentsorgung als Nebenleistung; Maßnahmen außerhalb des Haushalts nicht. Der Haushalt muss in der EU oder im EWR liegen.
- Gartengestaltung: Die Arbeitskosten zählen als Handwerkerleistung, nicht aber die erstmalige Anlage im Rahmen einer Neubaumaßnahme und nicht die Materialkosten.
Gartenpflege aus den Nebenkosten absetzen
Auch Mieter können die Steuerermäßigung nutzen, wenn ihre Nebenkosten Beträge für haushaltsnahe Dienstleistungen enthalten. Ihr Anteil an den vom Vermieter unbar gezahlten Aufwendungen muss sich aus der Jahresabrechnung ergeben oder durch eine Bescheinigung des Vermieters oder Verwalters nachgewiesen werden. Wohnungseigentümer weisen ihren Anteil über die Jahresabrechnung oder eine Bescheinigung des Verwalters nach.
Regelmäßig wiederkehrende Dienstleistungen wie die Gartenpflege werden laut BMF grundsätzlich mit den Vorauszahlungen im Jahr der Vorauszahlung berücksichtigt. Es ist aber auch zulässig, alles erst im Jahr der Genehmigung der Jahresabrechnung geltend zu machen; diese Entscheidung trifft jeder selbst in der Steuererklärung. Die Nachweise müssen Sie dem Finanzamt auf Verlangen vorlegen können.
Gartenpflege: häufige Fragen
Darf der Vermieter die Gartenpflege auf Mieter umlegen?
Ja, wenn der Mietvertrag es vorsieht. Gartenpflege ist eine Betriebskostenart nach § 2 Nr. 10 BetrKV.
Muss ich zahlen, wenn ich den Garten nicht nutze?
Für gemeinschaftliche Gartenflächen ja. Der BGH stellt nicht darauf ab, ob der Mieter den Garten tatsächlich nutzt; anders bei Flächen, die dem Vermieter, anderen Mietern allein oder der Öffentlichkeit überlassen sind.
Gehört eine Baumfällung zur Gartenpflege?
Bei einem morschen, nicht mehr standsicheren Baum ja, so der BGH im Urteil VIII ZR 107/20.
Was tun bei überhöhten Kosten für Gartenpflege?
Belege beim Vermieter einsehen, prüfen, ob die Leistung unter § 2 Nr. 10 BetrKV fällt, und Einwendungen spätestens zwölf Monate nach Zugang der Abrechnung mitteilen.
Ist Gartenpflege steuerlich absetzbar?
Ja, als haushaltsnahe Dienstleistung: 20 % der Arbeitskosten, höchstens 4.000 € im Jahr, mit Rechnung und Zahlung auf das Konto des Dienstleisters.
Kann ich als Mieter die Gartenpflege absetzen?
Ja, mit Ihrem Anteil aus der Nebenkostenabrechnung oder einer Bescheinigung des Vermieters oder Verwalters.
Quellen
Gesetze, Rechtsprechung und Finanzverwaltung, abgerufen am 2. November 2026 (02/11/2026).
- Betriebskostenverordnung · § 2 Nr. 10 (gesetze-im-internet.de) ↗Kosten der Gartenpflege: gärtnerisch angelegte Flächen, Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, Spielplätze und Sand, Plätze, Zugänge und Zufahrten, die nicht dem öffentlichen Verkehr dienen.
- Bürgerliches Gesetzbuch · § 556 (gesetze-im-internet.de) ↗Vereinbarung im Mietvertrag, laufende Kosten, Pauschale oder Vorauszahlung in angemessener Höhe, jährliche Abrechnung, Wirtschaftlichkeit, Fristen von zwölf Monaten, Belegeinsicht, Unwirksamkeit abweichender Vereinbarungen.
- Bundesgerichtshof · Urteil vom 10. November 2021, VIII ZR 107/20 (PDF) ↗Fällung einer morschen Birke als Gartenpflege, 2.494,24 €, gemeinschaftliche Gartenflächen unabhängig von der Nutzung, Abgrenzung zu Instandhaltung und Instandsetzung, keine pauschale Begrenzung hoher Kosten.
- Einkommensteuergesetz · § 35a (gesetze-im-internet.de) ↗20 %, höchstens 4.000 € für haushaltsnahe Dienstleistungen, 1.200 € für Handwerkerleistungen, EU oder EWR, nur Arbeitskosten, Rechnung und Zahlung auf das Konto.
- Bundesfinanzministerium · Amtliches Einkommensteuer-Handbuch 2024, Anhang 27b II: Anwendungsschreiben zu § 35a EStG ↗BMF vom 9. November 2016 mit Änderungen vom 1. September 2021: Gartenpflege als haushaltsnahe Tätigkeit, Arbeits- und Materialkosten, keine Schätzung, keine Barzahlung, Mieter und Wohnungseigentümer, Vorauszahlungen und Jahresabrechnung; Anlage 1 (PDF): Gartenpflegearbeiten wie Rasen mähen und Hecken schneiden, Grünschnittentsorgung, Gartengestaltung.
Abrechnung oder Steuer unklar?
Lesen Sie Mietvertrag und Abrechnung, sehen Sie die Belege ein und holen Sie sich bei Bedarf Rat beim Mieterverein oder bei einer Steuerberatung.